- Nachdruck
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1Nach|druck ['na:xdrʊk], der; -[e]s:besondere Betonung, Eindringlichkeit, mit der die Wichtigkeit einer Sache hervorgehoben wird:sie sagte dies mit Nachdruck, wies mit Nachdruck darauf hin; einer Sache Nachdruck verleihen.2Nach|druck ['na:xdrʊk], der; -[e]s, Nachdrucke ['na:xdrʊkə]:a) unveränderter Abdruck (eines Buches, Bildes o. Ä.):Nachdruck verboten, nur mit Genehmigung des Verlages gestattet.b) durch 2Nachdruck (a) entstandenes Werk:ein durchgesehener Nachdruck; selbst der Nachdruck ist inzwischen vergriffen.Syn.: ↑ Reproduktion.* * *
Nach|druck 〈m. 1〉I 〈unz.〉1. Hervorhebung, Betonung2. Festigkeit, Eindringlichkeit, gesteigerte Tatkraft● auf ein Problem, einen Satz besonderen \Nachdruck legen; eine Sache mit \Nachdruck betreiben; etwas mit \Nachdruck sagen; Worte, Sätze mit \Nachdruck sprechen; um seinen Worten besonderen \Nachdruck zu verleihen ...II 〈zählb.; Buchw.〉 unveränderter Abdruck ● \Nachdruck verboten (Vermerk in Schriftwerken)* * *
1.a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck:ein durchgesehener N.;b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.:N. [auch auszugsweise] verboten!2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe].2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = Druck, der einem vorangegangenen nachfolgt]:besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird:seinen Worten N. verleihen;mit N. auf etw. hinweisen;sich mit N. für etw. einsetzen.* * *
Nachdruck,1) der Druck einer unveränderten Nachauflage eines Werkes (Reprint), meist auf photomechanischem Wege, wenn die Filme oder der Bleisatz nicht mehr vorhanden sind; 2) die unberechtigte Vervielfältigung eines bereits gedruckt vorliegenden Werkes (Raubdruck). Dieser Nachdruck wurde bis in das 20. Jahrhundert v. a. dadurch begünstigt, dass es kein international verbindliches Urheberrecht gab.* * *
1Nach|druck, der; -[e]s, -e [zu ↑nachdrucken] (Druckw.): 1. a) nach einer unveränderten Satzvorlage hergestellter Druck: ein durchgesehener N.; die Versehen sind im N. beseitigt worden; b) das Nachdrucken eines bereits gedruckten Werkes, Textes o. Ä.: N. [auch auszugsweise] verboten!; N. nur mit Genehmigung des Verlages gestattet. 2. (durch ein bestimmtes Druckverfahren möglicher) neuer Druck eines alten Werkes, Textes o. Ä. [in der Originalausgabe]: er enthielt den kostbaren N. einer Handschrift (Musil, Mann 568).————————2Nach|druck, der; -[e]s [eigtl. = 1↑Druck, der einem vorangegangenen nachfolgt]: besonders starke Betonung, durch die die Wichtigkeit, Dringlichkeit einer Sache hervorgehoben wird: seinen Worten N. verleihen; N. auf etw. legen; wenn ich mehr N. dahinter setzte (dringlicher würde), könnte ich Ärger bekommen (Kemelman [Übers.], Dienstag 86); mit N. auf etw. hinweisen; etw. mit [allem] N. (mit großer Eindringlichkeit) fordern, betonen, hervorheben, sagen; sich mit N. (mit Entschlossenheit u. dem Willen, sich nicht von seinem Plan abbringen zu lassen) gegen etw. wenden, für etw. einsetzen; Mein Bruder hat sich so genannt, als er zum ersten Mal mit N. (in aller Deutlichkeit) politisch vortrat (Reich-Ranicki, Th. Mann 169).
Universal-Lexikon. 2012.